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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. DEFINITIONEN
In diesen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben: Benutzer: Der Benutzer des allgemeinen Zustands von Allround Spuiterij Käufer: die Gegenpartei des Nutzers, die in Ausübung eines Berufs oder einer geschäftlichen und privaten Person handelt; Vereinbarung: die Vereinbarung zwischen Benutzer und Käufer.
2. ALLGEMEINES
1. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung zwischen dem Nutzer und einem Käufer, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen sind.
2. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen mit dem Nutzer, an deren Umsetzung Dritte beteiligt sein müssen.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass sie für die Vereinbarung unter Ausschluss dieser Geschäftsbedingungen gelten.
4. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt anwendbar. Der Benutzer und der Käufer werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, um die ungültigen oder nichtigen Bestimmungen zu ersetzen, wobei, wenn und soweit möglich, der Zweck und der Zweck der ursprünglichen Bestimmung eingehalten werden.
5. Wenn Ungewissheit über die Erläuterung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht, muss die Erläuterung "im Sinne" dieser Bestimmungen erfolgen.
6. Wenn zwischen Parteien eine Situation entsteht, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, muss diese Situation "im Geiste" dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bewertet werden.
7. Wenn der Benutzer nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass der Benutzer das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.
3. ANGEBOTE UND ANGEBOTE
1. Alle Angebote sind unverbindlich, es sei denn, das Angebot enthält eine Annahmefrist.
2. Die Angebote des Nutzers sind unverbindlich; Sie sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Der Nutzer ist an die Angebote nur gebunden, wenn die Annahme durch den Käufer innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt wird.
3. Lieferzeiten in Angeboten des Nutzers sind Richtwerte und keine strenge Frist. Wird eine Frist überschritten, muss der Käufer den Nutzer daher schriftlich über den Verzug informieren. Dem Benutzer muss eine angemessene Frist angeboten werden, um die Vereinbarung noch ausführen zu können.
4. Der Benutzer kann nicht an seinen Angeboten oder Angeboten festgehalten werden, wenn der Käufer vernünftigerweise verstehen kann, dass die Angebote oder Angebote oder Teile davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthalten.
5. Die Preise in den oben genannten Angeboten und Angeboten verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie Versand- und Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
6. Wenn die Annahme (in geringfügigen Punkten) von dem im Angebot enthaltenen Angebot abweicht, ist der Nutzer nicht daran gebunden. Die Vereinbarung wird dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme geschlossen, sofern der Benutzer nichts anderes angibt.
7. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet den Benutzer nicht, einen Teil der im Angebot oder im Angebot enthaltenen Waren zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern.
8. Angebote oder Angebote gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
4. UMSETZUNG DER VEREINBARUNG
1. Der Benutzer wird die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen einer guten Verarbeitung ausführen. All dies auf der Grundlage des aktuellen Standes der Wissenschaft.
2. Der Nutzer hat das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen.
3. Der Käufer stellt sicher, dass alle Daten, die der Benutzer als notwendig erachtet oder die der Käufer nach vernünftigem Ermessen für die Ausführung des Vertrags als notwendig erachtet, dem Benutzer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen dem Benutzer nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, hat der Benutzer das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und / oder die zusätzlichen Kosten, die sich aus der Verzögerung ergeben, dem Käufer zu den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen. .
4. Der Benutzer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, da der Benutzer falsche und / oder unvollständige Informationen des Käufers angenommen hat, es sei denn, der Benutzer sollte sich dieser Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit bewusst sein.
5. Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann der Benutzer die Ausführung der Teile, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, aussetzen, bis der Käufer die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
6. Werden Aktivitäten des Nutzers oder von Dritten, die der Nutzer im Rahmen der Abtretung beauftragt hat, am Standort des Käufers oder an einem vom Käufer bestimmten Ort durchgeführt, stellt der Käufer die von diesen Mitarbeitern zumutbaren Einrichtungen kostenlos zur Verfügung.
5. LIEFERUNG
1. Die Lieferung erfolgt in der Werkstatt / im Lager des Benutzers. Der Käufer ist verpflichtet, die
2. Ware zu kaufen, wenn der Nutzer sie liefert oder an ihn liefern lässt oder wenn diese ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden.
3. Weigert sich der Käufer, die Lieferung anzunehmen, oder liefert er fahrlässig die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen, so ist der Nutzer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. In diesem Fall kann der Benutzer der Garage angemessene Lager- oder Lagerkosten in Rechnung stellen. Kosten pro Monat für Parkhaus € 50,00.
4. Bei Lieferung der Ware ist der Nutzer berechtigt, etwaige Versandkosten zu berechnen. Diese werden dann separat in Rechnung gestellt. Wenn der Käufer fahrlässig Informationen oder
5. Anweisungen zur Verfügung stellt, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer dies dem Benutzer korrekt und vollständig zur Verfügung gestellt hat.
6.Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil gesondert in Rechnung zu stellen.
6. PROBEN UND MODELLE
1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Hinweis zur Verfügung gestellt wurde, ohne dass der Artikel entsprechen muss, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass der Artikel dem Artikel entspricht.
2.Bei Verträgen über unbewegliches Vermögen wird auch davon ausgegangen, dass die Angabe der Oberfläche oder anderer Abmessungen und Angaben nur als Angabe gedacht ist, ohne dass der Gegenstand dieser entsprechen muss.
7. ANFRAGE UND BESCHWERDEN
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zu prüfen oder zum Zeitpunkt der Lieferung oder mindestens innerhalb von sieben Tagen prüfen zu lassen. Dabei sollte der Käufer prüfen, ob Qualität und Menge der gelieferten Ware den Vereinbarungen entsprechen oder zumindest den Anforderungen des normalen (gewerblichen) Verkehrs entsprechen.
2. Sichtbare Mängel oder Mängel sind dem Nutzer innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich zu melden. Unsichtbare Mängel oder Mängel müssen innerhalb von drei Wochen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Lieferung gemeldet werden.
3. Der Käufer muss dem Benutzer die Möglichkeit geben, eine Beschwerde zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
4. Wenn eine Beschwerde gemäß dem vorhergehenden Absatz rechtzeitig eingereicht wird, bleibt der Käufer verpflichtet, die gekauften Artikel zu kaufen und zu bezahlen.
5. Bei begründeten und rechtzeitigen Reklamationen wird der Käufer dem Benutzer die Reparatur des Mangels ermöglichen. Der Benutzer kann auch eine Ersatzgebühr zahlen, die an den Käufer zu zahlen ist, oder einen anteiligen Teil der Rechnung gutschreiben.
6. Wenn sich herausstellt, dass eine Reklamation unbegründet ist, trägt der Käufer die diesbezüglichen Kosten in vollem Umfang.
8. GEBÜHREN, PREISE UND KOSTEN
1. Wenn der Nutzer mit dem Käufer einen festen Verkaufspreis vereinbart hat, ist der Nutzer dennoch berechtigt, den Preis zu erhöhen, wenn die Preiserhöhung auf eine gesetzlich vorgeschriebene Befugnis oder Verpflichtung zurückzuführen ist oder auf eine Erhöhung kostenbestimmender Faktoren wie z den Preis für Rohstoffe, Löhne usw. oder aus anderen Gründen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren. 2. Die vom Benutzer verwendeten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben sowie aller im Rahmen der Vereinbarung anfallenden Kosten, einschließlich Versand- und Bearbeitungskosten, sofern nicht anders angegeben.
9. ÄNDERUNGEN DER VEREINBARUNG
1. Wenn sich während der Ausführung der Vereinbarung herausstellt, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung die auszuführenden Arbeiten geändert und / oder ergänzt werden müssen, werden die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen. Eine Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung gilt nur, wenn sie vom Nutzer und vom Käufer akzeptiert wurde (vorzugsweise schriftlich).
2. Änderungen der ursprünglichen Vereinbarung, gleich welcher Art, die schriftlich oder mündlich vom oder im Namen des Käufers vorgenommen wurden und höhere Kosten verursachen als diejenigen, auf die im Angebot gerechnet werden kann, werden dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. Nach Erteilung der Bestellung sind vom Käufer angeforderte Änderungen der Ausführung der Bestellung dem Käufer rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Wird die Änderung mündlich oder telefonisch mitgeteilt, trägt der Käufer das Risiko für die Umsetzung der Änderungen.
4. Wird die Vereinbarung einschließlich einer Ergänzung geändert, so ist der Nutzer berechtigt, diese erst umzusetzen, nachdem die vom Nutzer autorisierte Person die Genehmigung erteilt und der Käufer dem für die Ausführung angegebenen Preis und anderen Bedingungen zugestimmt hat. einschließlich des Zeitpunkts, der zu dem Zeitpunkt festgelegt werden soll, zu dem die Implementierung erfolgen soll.
5. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert und / oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung davon beeinflusst werden. Der Nutzer wird den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren.
6. Wenn die Änderung und / oder Ergänzung der Vereinbarung finanzielle und / oder qualitative Konsequenzen hat, wird der Benutzer den Käufer im Voraus informieren.
7. Wenn ein fester Tarif vereinbart wurde, gibt der Benutzer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags dazu führt, dass der feste Tarif überschritten wird.
10. ZAHLUNG
1. Die Zahlung muss in bar oder innerhalb einer vereinbarten Frist nach dem Rechnungsdatum in einer vom Benutzer anzuzeigenden Weise in der Währung erfolgen, in der die Rechnung erstellt wurde. Der Benutzer ist berechtigt, regelmäßig in Rechnung zu stellen. Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht außer Kraft.
2. Zahlt der Käufer nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so ist der Käufer gesetzlich in Verzug. Der Käufer schuldet dann einen Zins von 1% pro Monat, sofern der gesetzliche Zins nicht höher ist. In diesem Fall gilt der gesetzliche Zins. Die Zinsen für den fälligen und zu zahlenden Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Käufers bis zum Zeitpunkt der Zahlung des vollen Betrags berechnet. Der Benutzer hat auch das Recht, Waren des Käufers / Kunden unter seiner eigenen Verwaltung zu halten, wenn der Käufer / Kunde in Verzug gerät.
3. Der Nutzer hat das Recht, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst zur Reduzierung der Inkassokosten, dann zur Reduzierung der noch fälligen Zinsen und schließlich zur Reduzierung der Kapital- und aufgelaufenen Zinsen zu veranlassen. Der Nutzer kann ohne Zahlungsverzug ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge für die Zuteilung festlegt. Der Benutzer kann die vollständige Zahlung des Kapitalbetrags verweigern, wenn die vakanten und aufgelaufenen Zinsen sowie die Inkassokosten nicht ebenfalls bezahlt werden.
11. RESERVIERUNG DES EIGENTUMS
1. Alle vom Benutzer gelieferten Waren, einschließlich Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Dateien usw., bleiben Eigentum des Benutzers, bis der Käufer alle folgenden Verpflichtungen aus mit dem Benutzer geschlossenen Vereinbarungen erfüllt hat.
2. Der Käufer ist nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt fallenden Waren zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
3. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware beschlagnahmen oder Rechte daran begründen oder geltend machen möchten, ist der Käufer verpflichtet, den Nutzer so bald wie möglich darüber zu informieren.
4. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer, Explosion und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf ersten Antrag zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
5. Vom Benutzer gelieferte Waren, die gemäß den Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels unter Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.
6. Für den Fall, dass der Benutzer seine in diesem Artikel angegebenen Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer dem Benutzer oder Dritten, die von ihm benannt wurden, bereits die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die Eigenschaften des Benutzers befinden und welche nimm die Dinge zurück.
12. GARANTIE
1. Der Benutzer garantiert, dass die im Rahmen der Vereinbarung zu liefernde Ware den üblichen Anforderungen und Standards entspricht, die festgelegt werden können und frei von Mängeln sind.
2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt, wenn die Garantie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Käufer / Kunden ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wurde.
3. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Lieferung im Rahmen der Vereinbarung.
4. Wenn die zu liefernde Ware diese Garantien nicht erfüllt, ersetzt der Benutzer die Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt oder, falls eine Rücksendung nicht zumutbar ist, schriftlich über den Mangel durch den Käufer nach Wahl des Benutzers oder Wiederherstellung sicherstellen. Im Falle eines Ersatzes verpflichtet sich der Käufer bereits, den ersetzten Artikel an den Benutzer zurückzugeben und das Eigentum auf den Benutzer zu übertragen.
5. Die in diesem Fall genannte Garantie gilt nicht für das Sprühlackieren, wenn das zu sprühende Objekt von einer anderen Person als dem Benutzer geschliffen, vorbehandelt, behandelt, verputzt oder geschweißt wurde.
6. Wenn es notwendig ist, Bleche mit Oxidation zu besprühen und diese Teile oxidieren, gibt es keine Garantie, selbst wenn die Teile des Inneren oxidieren. Um dies zu verhindern, müssen in diesem Fall alle Bleche unter 80 cm ausgetauscht werden.
7. Für Farbunterschiede wird keine Garantie gegeben, es sei denn, das Sprühen ist zulässig. Jeder Farbunterschied ohne Sprühen ist normal. Dies liegt daran, dass in Autos von vier bis fünf Jahren die Farben zu verwittern beginnen, hauptsächlich aufgrund der Sonne.
8. Die in diesem Fall genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen ist oder wenn ohne schriftliche Genehmigung des Benutzers, des Käufers oder Dritter Änderungen am Artikel vorgenommen oder versucht wurden oder verwendet wurden Zwecke, für die der Artikel nicht bestimmt ist.
9. Betrifft die vom Benutzer gewährte Garantie einen Artikel, der von einem Dritten hergestellt wurde, ist die Garantie auf die vom Hersteller des Artikels gewährte beschränkt.
10. Im Rahmen der Garantie kann der Hersteller niemals zu Folgeschäden aufgefordert werden.
13. SAMMLUNGSKOSTEN
1. Ab dem Zeitpunkt des Verzuges des Käufers ist der Käufer auch verpflichtet, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sowie Ausführungskosten im Zusammenhang mit der Einziehung der in Rechnung gestellten Beträge zu erstatten. Die außergerichtlichen Kosten betragen 15% des Kapitalbetrags mit einem Mindestbetrag von 40,00 € ohne Mehrwertsteuer, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
2. Wenn dem Benutzer höhere Kosten entstanden sind, die zumutbar waren, können diese ebenfalls erstattet werden.
14. FEDERUNG UND AUFLÖSUNG
1. Der Nutzer ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn: - der Käufer die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt;
- Nach Abschluss des Vertrages werden dem Nutzer Umstände bekannt, die Anlass zur Befürchtung geben, dass der Käufer den Verpflichtungen nicht nachkommt. Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist die Aussetzung nur zulässig, soweit der Mangel dies rechtfertigt.
- Der Käufer wurde gebeten, eine Sicherheit zu leisten, um die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag bei Vertragsschluss zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass diese Sicherheit nicht erbracht wird oder nicht ausreicht. Sobald Sicherheit geleistet wurde, erlischt die Befugnis zur Aussetzung und Auflösung, es sei denn, diese Befriedigung hat sich in unangemessener Weise verzögert.
2. Darüber hinaus ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder auflösen zu lassen, wenn Umstände eintreten, die derart sind, dass die Vertragserfüllung nach den Maßstäben der Zumutbarkeit und Fairness nicht mehr möglich oder nicht mehr erforderlich ist, oder wenn Umstände eintreten, die sich sonst ergeben. Natur, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung der Vereinbarung nicht vernünftigerweise erwartet werden kann.
3. Bei Auflösung des Vertrages sind die Ansprüche des Nutzers gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar. Wenn der Benutzer die Erfüllung der Verpflichtungen einstellt, behält er seine Rechte aus dem Gesetz und der Vereinbarung.
4. Der Nutzer behält sich immer das Recht vor, eine Entschädigung zu verlangen.
15. HAFTUNG
1. Direkter Schaden bedeutet ausschließlich:
- die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Ausmaßes des Schadens, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;
- angemessene Kosten, die entstehen, wenn die mangelhafte Leistung des Benutzers der Vereinbarung entspricht, es sei denn, dieser Mangel kann dem Benutzer nicht zugeschrieben werden;
- angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, sofern der Käufer nachweisen kann, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
2. Der Benutzer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, versäumte Ersparnisse und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.
3. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für direkten Schaden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Nutzers oder seiner Untergebenen beruht.
4. Das Parken auf dem Gelände des Benutzers, der öffentlichen Straße oder der Parkspur erfolgt auf eigenes Risiko.
5. Der Benutzer haftet nicht für Schäden, Schäden und / oder Kollisionen.
6. Der Kunde muss die Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Mängel prüfen. Der Auftraggeber kann sich nicht mehr auf einen Leistungsmangel berufen, wenn er sich nicht innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Produkts schriftlich beim Auftragnehmer beschwert hat.
16. ÜBERTRAGUNG DES RISIKOS
1. Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, geht vom Käufer zu dem Zeitpunkt über, zu dem diese rechtmäßig und / oder tatsächlich an den Käufer geliefert werden und somit in der Macht des Käufers oder eines Käufers liegen weise Dritte werden mitgebracht.
17. FORCE MAJEURE
1. Wenn der Benutzer die vertraglichen Verpflichtungen aus einem dem Benutzer nicht zuordenbaren Grund nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis der Benutzer sie noch in der vereinbarten Weise erfüllen kann. Unter höherer Gewalt wird in jedem Fall eine Krankheit des Benutzers verstanden.
2. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen des Nutzers aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als zwei Monate dauert, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Anspruch des Käufers auf Entschädigung aufzulösen. Was bereits im Rahmen der Vereinbarung durchgeführt wurde, wird dann anteilig abgerechnet.
3. Höhere Gewalt in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet zusätzlich zu dem, was diesbezüglich durch Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle vorgesehenen oder unvorhergesehenen äußeren Ursachen, auf die der Benutzer keinen Einfluss haben kann, aufgrund derer der Benutzer jedoch seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. zu kommen. Dies schließt Streiks in der Firma des Benutzers ein.
4. Der Nutzer hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der eine (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem der Nutzer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
5. Für den Nutzer, der zum Zeitpunkt des Auftretens höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und dessen erfüllter oder zu erfüllender Teil einen unabhängigen Wert hat, ist der Nutzer berechtigt, diesen zu erfüllen oder bereits zu erfüllen separat in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung wie eine gesonderte Vereinbarung zu bezahlen.
18. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
1. Der Käufer stellt den Nutzer von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an vom Käufer zur Verfügung gestellten Materialien oder Daten frei, die zur Ausführung des Vertrages verwendet werden.
2. Wenn der Käufer dem Benutzer Informationsträger, elektronische Dateien oder Software usw. zur Verfügung stellt, garantiert er, dass die Informationsträger, elektronischen Dateien oder Software frei von Viren und Mängeln sind.
3. Der Käufer ist verpflichtet, den Nutzer gerichtlich und außergerichtlich zu unterstützen, wenn der Nutzer nach Absatz 1 dieses Artikels haftbar gemacht wird, und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall vom Käufer zu erwarten ist. Ergreift der Käufer keine angemessenen Maßnahmen, ist der Nutzer ohne Verzugsmitteilung berechtigt, dies selbst zu tun. Alle sich daraus ergebenden Kosten und Schäden des Nutzers und Dritter gehen zu Lasten des Käufers.
19. GEISTIGES EIGENTUM UND COPYRIGHTS
1. Er behält sich alle geistigen Eigentumsrechte an allen vom Benutzer bereitgestellten Designs, Bildern, Zeichnungen und Modellen vor. Vervielfältigung, Veröffentlichung und Vervielfältigung sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Nutzers gestattet.
2. Die im ersten Absatz genannten Entwürfe, Bilder, Zeichnungen und Modelle bleiben unveräußerliches Eigentum des Nutzers und müssen bei seiner ersten Aufforderung unverzüglich zurückgegeben werden.
3. Für jede Handlung, die gegen diese Bestimmung verstößt, schuldet der Käufer eine feste Geldbuße von 5.000,00 €, unbeschadet des Rechts des Nutzers auf volle Entschädigung.
20. ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Alle Streitigkeiten werden dem Ostbrabanter Gericht in 's-Hertogenbosch vorgelegt.